Art. 964 ff. OR

Am 1. Januar 2022 sind die Bestimmungen in Kraft getreten, welche eine Berichterstattungspflicht von Unternehmen über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a ff. OR) sowie Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit (Art. 964j ff. OR) vorsehen. Die Berichte müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2023 verfasst werden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

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